Die Genehmigungs- und Eingriffsbehörden sind in Bayern für den Vollzug der Ausgleichs- und Ersatzflächen zuständig. Da unklar ist, ob alle rechtlich festgesetzten Ausgleichs- und Ersatzflächen eingerichtet und gemeldet werden, wurde in diesem Projekt 2016 exemplarisch im Landkreis Mühldorf überprüft, ob die gemeldeten Ausgleichs- und Ersatzflächen sowie andere Flächen für den Naturschutz auffindbar sind und in welchem Zustand sie sich befinden. Die Flächen wurden mithilfe eines Prüfbogens begangen und bewertet. Die Gemeinden und Genehmigungsbehörden wurden angeschrieben und über das Projekt informiert. Von insgesamt 390 Ausgleichs- und Ersatzflächen wurden in diesem Projekt 354 Flächen mit 192 ha begutachtet. 43 % der Flächen wiesen keine Mängel, 35 % geringe und 11 % deutliche Mängel auf. 11 % der Flächen waren nicht umgesetzt. In die Endbewertung gingen die Kategorien „tatsächliche Flächengröße“ und „Qualität der Umsetzung“ ein.
Pröls S., Kirchleitner R., Lindner E,. Schubert I., Bogner K. (2017): Evaluierung von Ausgleichs- und Ersatzflächen aus Eingriffsregelung und Ländlicher Entwicklung im Landkreis Mühldorf am Inn. Unveröffentlichtes Gutachten im Auftrag des Landesbundes für Vogelschutz e.V., Hilpoltstein. 50 Seiten.
LBV-RGS Inn-Salzach
Sabine Pröls
Wiesmühl 11, 84549 Engelsberg
email: inn-salzach@lbv.de