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Artenschutzmaßnahmen auf Freiflächen-Photovoltaikanlagen

PV-Freiflächenanlagen haben allein aufgrund der Fläche, ein sehr großes Potenzial, für die „Natur“ entwickelt zu werden. Hinzu kommt die Lage von vielen PV-Flächen in großen Ackerlandschaften – gerade hier können wichtige Lebensräume und Trittsteinbiotope bzw. Vernetzungslinien entstehen. Diese Chancen wurden bei den bisher realisierten Anlagen nicht (ausreichend) genutzt: Aktuell sind ca. 80 % der Anlagen aus naturschutzfachlicher Sicht uninteressant. Um das Potenzial zur Förderung der Biodiversität auf PV-Flächen deutlich zu erhöhen, sind - im Gegensatz zur aktuellen Planungspraxis, die einen Ausgleich randlich oder extern vorsieht - die geforderten Ausgleichserfordernisse so weit als möglich innerhalb der PV-Fläche zu verwirklichen (Öffnung der Eingriffs- Ausgleichsregelung hin zur Aufwertung innerhalb der Photovoltaikanlagen).
Es wird ein Ablaufkonzept für die Planung, Zielsetzung und das Monitoring von PV-Freiflächenanlagen vorgestellt, das auf einer umfassenden Datenzusammenstellung (Biodiversität, Machbarkeit, Wirtschaftlichkeit) basiert, die zu einem qualifizierten und begründeten Abwägungsprozess führt, der zu einer nachvollziehbaren und realisierbaren naturschutzfachlichen Ziel- und Maßnahmendefinition und zu einem darauf abgestimmten Pflegekonzept führt. Dieses ist Basis eines Monitoringprogramms, das die Steigerung der standorttypischen Biodiversität auf der Fläche im Vergleich zum Ausgangszustand dokumentiert. Alle Ergebnisse sollten in bestehende Datenbanken (ASK) eingepflegt werden. Es wird eine wirtschaftliche Abschätzung der Mehrkosten für die Betreiber dargelegt.

Weitere erarbeitete Ergebnisse waren:

  • Bei bestimmten Arten ist ein Ausgleich innerhalb der Anlagen nicht möglich. Vor allem einige Vögel des Offenlandes, z.B. in der Regel Feldlerche, Kiebitz – hier weiterhin externer Ausgleich notwendig.
  • Die ökologische Durchgängigkeit muss auch in einer PV-Freiflächenanlage primär und soweit es geht, gewährleistet werden. Sollte dies nicht realisierbar sein, muss die Entscheidung begründet dargelegt werden Dies kann der Fall sein, wenn z.B. gefährdete Bodenbrüter in der Anlage brüten (Schutz vor Raubsäugern).
  • Vor dem Hintergrund des aktuell zu beobachtenden dramatischen Artensterbens wird empfohlen, das Themenfeld „Landschaftsbild“ dem Themenfeld „Steigerung der Biodiversität“ im Zweifelsfall unterzuordnen. Dies ist besonders bei Vogelarten mit arttypischen Ansprüchen an offene Landschaftsstrukturen relevant, deren Betroffenheit in der Regel nur außerhalb der PV-Freiflächenanlage ausgeglichen werden kann (z.B. Feldlerche, Kiebitz).
  • Weiterhin wird empfohlen, den möglichen monitären Ausgleich des Eingriffs in das Landschaftsbild, der im Baugesetzbuch geregelt wird, indirekt über artenschutzfachliche Maßnahmen zu realisieren.

Quellenangabe:

Geise, U., Utzel, R. (2021): Maßnahmen zur ökologischen Aufwertung von Offenlandlebensräumen und Artenschutz innerhalb von Photovoltaik-Freiflächenanlagen. Unveröffentlichtes Gutachten im Auftrag des Bund Naturschutz, Nürnberg. 55 Seiten

Kontakt:

BUND Naturschutz in Bayern e. V.
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Tel.: 0911/81878-0
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