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Fledermäuse und Beleuchtung an öffentlichen Gebäuden

Werden Kirchen nachts angestrahlt, kann dies Fledermäuse beeinträchtigen, die in deren Dachräumen leben. Entweder werden die Quartiere aufgegeben oder die Tiere fliegen später aus und finden dann weniger Nahrung; der Fortpflanzungserfolg verringert sich. Im Sommer 2023 waren daher die BN-Kreisgruppen dazu aufgerufen, die Beleuchtungs­situation von Kirchen mit Fledermauskolonien zu überprüfen. Von 32 Kreisgruppen sowie mehreren im Fledermausschutz tätigen Ehrenamtlichen wurden 362 Kirchen überprüft. Davon werden 11,6 % angestrahlt und in einzelnen Fällen (1,7 %) erfolgt keine Abschaltung um 23 Uhr, wie sie gesetzlich vorgeschrieben ist. Erfreulich ist, dass die große Mehr­zahl der Kirchen nicht angestrahlt wird. In einigen Fällen wurde von den Kirchenge­mein­den jüngst die Beleuchtung reduziert oder abgestellt, um Energie zu sparen und die Lichtver­schmutzung zu reduzieren. In 4,7 % der Fälle wurde zwar kein Anstrahlen der Gebäude festgestellt, doch befanden sich Straßenlaternen im näheren Umfeld der Kirche, die potenzielle Ausflugsöffnungen und Flugwege der Fledermäuse erhellen und dadurch ebenfalls eine potenzielle Gefährdung der Fledermausbestände darstellen.

Quellenangabe:

Zahn, A. (2024): Licht aus für die Fledermaus. Unveröffentlichtes Gutachten im Auftrag des BUND Naturschutz, Nürnberg. 8 Seiten.

Kontakt:

BUND Naturschutz in Bayern e. V.
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Bauernfeindstr. 23
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Tel.: 0911/81878-0
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