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Schwarzspechthöhlenkartierung im Landkreis Unterallgäu

Höhlenbäume sind Lebensstätten, die nach § 42 Abs.1 BNatSchG geschützt sind. Sie werden  von höhlenbrütenden Vogelarten (Spechte) angelegt oder entstehen durch Verwitterungsprozesse. Sie dienen verschiedenen Vögeln, Fledermäusen und Bilchen zur Aufzucht des Nachwuchses und als Ruheplatz oder Winterquartier. Nach den Waldbaugrundsätzen für den bayerischen Staatsforst sind Horst- und Höhlenbäume als Lebensstätten bis zu ihrem Zerfall zu erhalten. Oftmals sind jedoch den Förstern solche Höhlenbäume nicht bekannt und es kommt immer wieder vor, dass diese gefällt werden. In Kooperation mit dem Bayerischen Forstamt Ottobeuren wurden im Staatsforst und soweit möglich im Kommunal- und Körperschaftswald im Landkreis Unterallgäu Schwarzspechthöhlen kartiert. Durch Markierung und kartografische Dokumentation soll ein verbesserter Schutz erzielt werden. Ferner wurden Umsetzungsvorschläge für waldbauliche Maßnahmen (z.B. Einzelbaumbewertung, Schaffung von Altholzinseln) zum Erhalt und zur Förderung von Höhlenbäumen erarbeitet.

 

Quellenangabe:

Schlögel, J., Schirutschke, M., Kraft, B. (2007): Schwarzspechthöhlenkartierung im Landkreis Unterallgäu. Unveröffentlichtes Gutachten im Auftrag des Landesbundes für Vogelschutz, Hilpoltstein. 16 Seiten

 

Kontakt:

LBV BGS Schwaben
Brigitte Kraft
Vogelmannstr. 6, 87700 Memmingen
Tel: 08331/901182
email: schwaben@lbv.de