Projekte

Erfassung der Flugstellen des Dunklen und Hellen Wiesenknopf-Ameisenbläulings im Landkreis Neumarkt/Opf. und Erarbeitung umsetzungsorientierter Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen

Das Vorkommen des Dunklen und Hellen Wiesenknopf-Ameisenbläulings wurde bisher im Landkreis Neumarkt nicht erfasst. Als schützenswerte Arten gemäß der FFH-Richtlinie will der Landschaftspflegeverband Neumarkt sie zukünftig in den Pflegemaßnahmen stärker berücksichtigen. Der Landschaftspflegeverband ließ im Jahr 2015 insgesamt 136 Flächen in 13 Gemeinden im Landkreis kartieren. Der Dunkle Wiesenknopf-Ameisenbläuling konnte an 57 Standorten nachgewiesen werden, der Helle lediglich an 4 Standorten. Daraus ergibt sich der hohe Handlungsbedarf. In Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde erarbeitete der Landschaftspflegeverband Maßnahmen, denn falsche Mahdzeitpunkte oder das Mulchen von Flächen wirken sich sehr negativ aus. Da dies oft aus Unkenntnis heraus geschieht, sollen hier Aufklärung sowie die Darstellung der geeigneten Pflege und Bewirtschaftung die Lebensraumsituation für den Dunklen und Hellen Wiesenknopf-Ameisenbläuling verbessern.

Quellenangabe:

Knipfer, G. (2015): Erfassung der Flugstellen des Dunklen und Hellen Wiesenknopf-Ameisenbläulings im Landkreis Neumarkt/Opf.

Kontakt:

Landschaftspflegeverband Neumarkt i.d.Opf.
Nürnberger Str. 1
92318 Neumarkt
Tel. 09181/470-337
E-Mail: lpv@landkreis-neumarkt.de