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Pflegemaßnahmen beim Breitblättrigen Knabenkraut

An mehr als 100 früheren Fundorten des Breitblättrigen Knabenkrautes (Dactylorhiza majalis) wurde 2015 vom BN im Raum Ansbach untersucht, wie sich die Verbreitung der "Verantwortungsart" in den vergangenen Jahrzehnten unter dem Einfluss unterschiedlicher Intensitäten der Landnutzung bzw. -pflege entwickelt hat. Es wurde festgestellt, dass große vitale Vorkommen nur dort erhalten sind, wo keine Düngung erfolgt und der Erstschnitt bis in den Juli hinausgezögert wird. Ein zweites naturschutzfachlich wichtiges Ergebnis ist die Beobachtung von Ausbreitungstendenzen auf extensivierten Nachbarflächen. Wo diese spät gemäht und nicht gedüngt werden oder wo Humusabtrag erfolgt ist, können im Zeitraum von weniger als einem Jahrzehnt neue, teils große Knabenkraut-Bestände entstehen. Die positivsten Ergebnisse ergaben sich dort, wo Wiesenpflege nach der Landschaftspflege- und Naturparkrichtlinie (LNPR) gefördert wird. Zusätzlich haben sich Oberbodenabtrag und/oder Nutzungsextensivierung auf Nachbarflächen als wirksames Instrument zur Förderung der Wiederausbreitung der Art gezeigt.

Als zentrales Projektergebnis kann festgehalten werden, dass der Schutz der Wuchsorte nach § 30 BNatSchG (gesetzlich geschützte Biotope) die Erhaltung des Breitblättrigen Knabenkrauts allein nicht sicherstellen kann. Hierfür erforderlich ist dauerhafte extensive Wiesennutzung mit spätem Mahdzeitpunkt (ab 1.07., besser ab 1.08.) und Verzicht auf Düngung. Diese gesellschaftlich gewünschte, aber nicht kostendeckende Nutzung bzw. Pflege setzt eine stetige finanzielle Förderung durch die öffentliche Hand voraus.

Quellenangabe:

Meßlinger, U.; Pape, U., Wolf, S., Wolf, T. (2015): Die Bedeutung von Pflegemaßnahmen der Naturschutzverbände und weiteren Erhaltungsstrategien für das Breitblättrige Knabenkraut (Dactylorhiza majalis) in Stadt und Landkreis Ansbach. Unveröffentlichtes Gutachten im Auftrag des Bund Naturschutz, Nürnberg. 55 Seiten

Kontakt:

BN-Landesfachgeschäftsstelle Nürnberg
Bauernfeindstr. 23
90471 Nürnberg
Tel. 0911/81878-19
email: kai.frobel@bund-naturschutz.de